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   BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22   

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BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22 (https://dejure.org/2023,4570)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2023 - 2 B 3.22 (https://dejure.org/2023,4570)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 (https://dejure.org/2023,4570)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung

  • doev.de PDF

    Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verliehenes Statusamt als Maßstab für die Beurteilung der einem Beamten übertragenen Aufgaben; Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilungen

  • datenbank.nwb.de

    Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung - und die Vergleichsgruppenbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Beamte aus unterschiedlichen Laufbahnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Vergleichsgruppe für die dienstliche Beurteilung zusammengefasst werden (wie BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 41 ff.).

    Unabhängig hiervon ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass Beamte aus unterschiedlichen Laufbahnen grundsätzlich nicht in einer Vergleichsgruppe zusammengefasst und damit unterschiedslos in eine Rangfolge gebracht werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 41 ff.).

    Eine derartige Beurteilungsermächtigung ist in § 21 Abs. 1 Satz 1 BBG für die dienstliche Beurteilung von Beamten enthalten (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 17).

    Nur dann können diese Beurteilungskriterien bei den einzelnen Beamten miteinander verglichen und in eine bestimmte Rangfolge nach der Notenskala gebracht werden (BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 42 und vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 ).

    Durch die dienstliche Beurteilung werden die in einer Vergleichsgruppe zusammengefassten Beamten miteinander in Beziehung gesetzt und verglichen; insoweit wird ein Teil des Leistungsvergleichs potenzieller Auswahlverfahren vorweggenommen (BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 45 und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 25).

    Das Berufungsgericht ist nicht von dem mit der Beschwerde bezeichneten Rechtssatz im Urteil des Senats vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - (BVerwGE 157, 366 Rn. 46) abgewichen, nach dem die Vergleichsgruppe einer dienstlichen Beurteilung aus Beschäftigten bestehen muss, die potenziell in einer Konkurrenzsituation zueinander stehen.

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N.).

    b) Die Beschwerde hat auch keine Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufgezeigt (vgl. zu den hierfür geltenden Anforderungen etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Maßstab für die Beurteilung der dem Beamten übertragenen Aufgaben ist daher das ihm verliehene Statusamt; aus ihm ergeben sich die an den Beamten zu stellenden Anforderungen und damit der Maßstab für die Beurteilung der von ihm erbrachten Leistungen (BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 28 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 52).

    Unabhängig hiervon ist in der Rechtsprechung geklärt, dass sich der Umfang der erforderlichen Plausibilisierung nach den im jeweiligen Einzelfall vom Beamten erhobenen Einwänden richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 43).

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Verweis auf den "Quervergleich" einen Überblick über alle in der Vergleichsgruppe zusammengefassten Beamten voraussetzt und daher nur dem schlusszeichnenden Endbeurteiler zusteht (BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 40).

    Vielmehr betraf auch das von der Beschwerde in Bezug genommene Senatsurteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - (BVerwGE 169, 254) die Plausibilisierung einer Regelbeurteilung.

  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 A 1.21

    Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Die vom Senat im Urteil vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - (Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 27) angenommene Ausnahme für Situationen, in denen sich Beamte aus unterschiedlichen Laufbahnen "regelmäßig" in einer potenziellen Konkurrenzsituation gegenüberstehen, liegt nach den tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil nicht vor.

    Durch die dienstliche Beurteilung werden die in einer Vergleichsgruppe zusammengefassten Beamten miteinander in Beziehung gesetzt und verglichen; insoweit wird ein Teil des Leistungsvergleichs potenzieller Auswahlverfahren vorweggenommen (BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 45 und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 - Buchholz 232.1 § 50 BLV Nr. 8 Rn. 25).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Eine Bindung an die von einer Behörde getroffenen Feststellungen und Wertungen ist damit grundsätzlich nicht vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. a. - BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Wo das materielle Recht in verfassungsrechtlich zulässiger Weise Spielräume belässt, muss dieses behördliche Letztentscheidungsrecht auch von den Gerichten respektiert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Maßstab für die Beurteilung der dem Beamten übertragenen Aufgaben ist daher das ihm verliehene Statusamt; aus ihm ergeben sich die an den Beamten zu stellenden Anforderungen und damit der Maßstab für die Beurteilung der von ihm erbrachten Leistungen (BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 28 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 52).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Angesichts dieser Vorwirkung ist für die Annahme einer der Organisationsgewalt des Dienstherrn obliegenden Beurteilungsermächtigung kein Raum (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69 Rn. 17 m. w. N.); die Anforderungen unterliegen vielmehr voller gerichtlicher Kontrolle.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22
    Nur dann können diese Beurteilungskriterien bei den einzelnen Beamten miteinander verglichen und in eine bestimmte Rangfolge nach der Notenskala gebracht werden (BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 42 und vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 ).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2004 - 4 S 1165/03 -, juris, Rn. 15; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. September 2000 - 10 A 11056/00 -, juris, Rn. 2; SaarlOVG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 B 304/07 -, juris, Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 -âEURŒ Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 2 B 8.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2024 - 1 A 758/23
    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2021- 2 A 1.21 -, juris, Rn. 22 und 24; vom 2. März 2017- 2 C 21.16 -, juris, Rn. 37 und 42; und vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, juris, Rn. 13 und 15; Beschluss vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2021- 2 A 1.21 -, juris, Rn. 24 f.; und vom 2. März 2017- 2 C 21.16 -, juris, Rn. 43 ff.; Beschluss vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, juris, Rn. 10.

  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22

    Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

    Die Einordnung der in einer Vergleichsgruppe zusammengefassten Beamten in vorgegebene Richtwerte hat die Funktion, die Wettbewerbssituation künftiger Auswahlverfahren vorab zu klären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - ZBR 2023, 307 Rn. 10).
  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 B 3.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der anerkannten Regeln sachgerechter Auslegung oder auf der Grundlage der Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 45.22
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m. w. N., vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 99 Rn. 6 und vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

    Maßstab für die Beurteilung der dem Beamten übertragenen Aufgaben ist aber das ihm verliehene Statusamt; aus ihm - also aus dem Statusamt - ergeben sich die an den Beamten zu stellenden Anforderungen und damit der Maßstab für die von ihm erbrachten Leistungen ( BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 14.2.2023 - BVerwG 2 B 3.22 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 1 A 911/22

    Wertungsspielraum des Dienstherrn hinsichtlich der Gewichtung der Einzelkriterien

    Zwar lässt die Regelung des § 50 Abs. 2 Satz 1 BLV i. V. m. Art. 33 Abs. 2 GG nur einen Vergleich von Beamten zu, für die im Wesentlichen gleiche Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gelten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2023- 2 B 3.22 -, juris, Rn. 14;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - 6 A 1866/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22

    Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2023 - 6 A 327/23

    Dienstliche; Beurteilung; Gegenäußerung; Verwirkung; Umstandsmoment; Zeitmoment

  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 3 CE 23.1322

    Erfolgloses einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Stellenbesetzung

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